Wer zu uns kommt
Aufgenommen in unsere Einrichtung werden volljährige psychisch kranke Menschen bis höchstens* 60 Jahre. Körperlich ständig pflegebedürftige und ausschließlich geistig Behinderte können nicht aufgenommen werden.
Bei Suchtproblemen muss im Einzelfall die aktuelle Problematik abgeklärt werden.
Der Aufenthalt in der Einrichtung ist grundsätzlich freiwillig und kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner zustande kommen ‑ unabhängig davon, wie lange die Vorbereitungszeit ist und welche individuellen Regelungen für den Aufenthalt vereinbart werden.
Das Wohnheim ist als Facheinrichtung besonders für diejenigen psychisch kranken Menschen da, die wiederholte oder auch lange Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich haben und/oder zum Teil die Anforderungen anderer Einrichtungen (noch) nicht erfüllen können oder konnten. Zunehmend fällt darunter auch der Personenkreis der jüngeren, aber stark beeinträchtigten Psychotiker.
Wenn Menschen mit den weiter unten noch näher beschriebenen Gefühlen von Angst eine lange Zeit in psychiatrischen Einrichtungen verbracht oder wie oft bei jungen Menschen zu beobachten erhebliche Sozialisationsdefizite z.T. in Kombination mit Suchtproblemen haben, fehlt ihnen oft der Bezug zum Ablauf und den Anforderungen des "normalen Lebens". Dies kann sich in sozialen Auffälligkeiten und auch im äußeren Erscheinungsbild niederschlagen. Der in vielen Fällen auch in jungen Jahren schon lange Krankheitsverlauf bedeutet, dass eine Veränderung im Sinne einer Weiterentwicklung kaum kurzfristig stattfinden kann.
*bis 60 Jahre heißt trotzdem, dass man in der Einrichtung - wenn dies die sinnvolle Perspektive ist - alt werden kann und darf, und wir uns auch für Ältere um eine angemessene Betreuung bemühen!